Spielordnung

Stand 01. April 2021

  

Spielberechtigung

Spielberechtigt sind aktive Mitglieder, Jugendliche und Ehrenmitglieder des THC von Horn und Hamm e.V., die sich online im Buchungssystem registriert haben und ihren Beitrag gemäß der Satzung und Beitragsordnung entrichtet haben.


Platzbuchung

Die Platzbelegung erfolgt durch das online Buchungssystem www.thchoha.de .

Die Platzbuchung ist zur vollen Stunde möglich. Eine Anschlussbuchung an eine voran gehende Buchung desselben Platzes sollte nur erfolgen, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht. (Das bedeutet, dass ein „Ablösen“ einer Spielpaarung im Zeitpunkt der Buchung zu vermeiden ist, wenn ein anderer Platz frei ist.)


Spielzeit

Die Spielzeit pro Einheit beträgt für ein Einzel 60 Minuten, für ein Doppel 120 Minuten. 

Jedes Mitglied darf an bis zu zwei Platzbuchungen innerhalb von 48 Stunden beteiligt sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Buchungen grundsätzlich nicht direkt hintereinander erfolgen dürfen. 

Jedes Mitglied ist darüber hinaus berechtigt, kurzfristig - innerhalb eines Zeitraumes von zwei Stunden vorher - freistehende Plätze zu buchen.


Platzvergabe

Die Plätze 2 bis 4 können mit einem Vorlauf von bis zu 24 Stunden vorher gebucht werden. Die Plätze 1 sowie 5 bis 14 können bis zu 48 Stunden vorher gebucht werden.  


Vorbehalt für die Spielordnung

An Tagen mit starker Frequentierung (z.B. bei Jugendpunktspielen) kann vom Vorstand oder von der Geschäftsstelle die Spielordnung ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden. Die Platzvergabe erfolgt dann über die Geschäftsstelle.


Gastspieler

Nichtmitglieder (Gäste) dürfen nur mit mindestens einem Mitglied und nur bis 18.00 Uhr spielen. Sofern Punktspiele auf der Anlage stattfinden, ist grundsätzlich kein Spiel mit Gästen gestattet. Jede/r Gastspieler/in hat pro Einheit 15 EUR zu entrichten. D.h., für ein Doppel mit drei Gästen wird ein Betrag von 45 EUR für zwei Stunden fällig. Beim Buchen ist anzugeben, dass mit einem oder mehreren Gästen gespielt werden soll sowie die vollständigen Namen.

Ein Gastspieler darf maximal drei Mal pro Sommersaison spielen. Ehemalige Mitglieder dürfen im ersten Kalenderjahr nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft nicht als Gast während der Sommersaison spielen.

 

Für alle gilt: 

Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt!

Sportlich faires Verhalten untereinander während des Spiels und auf der Anlage sollten in einem Sportverein die Regel sein!

 

Wir wünschen viel Spaß beim Spiel

Der Vorstand des
THC von Horn und Hamm e.V.